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            <title>5. Nach der Hochzeit. Die Schenke</title>
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               <p> Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie
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                  <title>Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche (Volksthümliches aus Schwaben 2). Freiburg im Breisgau: Herder’sche Verlagshandlung, 1862.</title>
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                                       <head type="h4" xml:id="tg1663.2.1">5. Nach der Hochzeit. Die Schenke.</head>

                                       <p xml:id="tg1663.2.2">Man darf hier das Wort »Schenke« nicht mißverstehen; ich habe kurz vorher gesagt, daß das Schenken bei der Hochzeit in Oberschwaben ganz unbedeutend ist. Die Schenke ist etwas ganz Anderes. Ich glaube, sie ist im Allgäu besonders im Schwang. Heiraten z.B. Braut und Bräutigam aus ihrer Heimat in eine andere Ortschaft, so wird 8-14 Tage allemal des Sonntags bei den Wirten, die bei der Hochzeit nicht berücksichtigt werden konnten, eine Art Nachhochzeit von dem jungen Ehepaar veranstaltet und alle Verwandten dazu geladen. Die Schenke soll auch Wirten, die in die Verwandtschaft gehören, gleichsam ein Ersatz sein, weil die Hochzeit nicht bei ihnen war. Also ist die Schenke so eine Art Entschädigung, die das junge Ehepaar geben will. Es wird bei Gelegenheit der Schenke gerade so gezecht und gefeiert, wie an dem Hochzeittag selber. Der Tanz darf natürlich nicht fehlen. Es kommen zur Schenke doch fast durchgängig nur Unverheiratete. Die Fahrt dahin ist ganz großartig und die Reiter fehlen auch da nicht. Eine lange Reihe von Chaischen und Wagen sind zu sehen. Dieser Tag kostet in der Regel den Neuverheirateten ordentlich Batzen. Hier darf die Mutter des jungen Weibes auch anwesend sein, wogegen die des jungen Mannes zu Hause bleiben muß. Die Väter unterliegen der Strenge dieser Sitte nicht.</p>
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