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            <title>i. [Wenn man etwas findet, z.B. ein Stück Speck, Fleisch, Eier oder]</title>
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               <p> Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie
                                   davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von
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                  <title>Ludwig Strackerjan: Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg 1–2. ed. K. Willoh., Band 1, 2. Aufl., Oldenburg: Stalling, 1909.</title>
                  <author key="pnd:117305553">Strackerjan, Ludwig</author>
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                                             <p xml:id="tg794.2.2">Wenn man etwas findet, z.B. ein Stück Speck, Fleisch, Eier oder dgl., draußen auf dem Hofe oder sonst auf den Gründen, so darf man dies nicht mitnehmen, sondern muß es gleich von seinen Gründen entfernen, sonst erlangen die Hexen, die es heimlich hergebracht haben, Macht über Menschen und Vieh. Ein Mann im Kirchspiel Goldenstedt fand bei seinem Hause ein Stück Fleisch, welches gehörig geschnitten und eingebunden war. Er dachte, es müsse das einer verloren haben, nahm es mit in sein Haus und sagte es allenthalben, aber niemand wußte davon. Nach drei Tagen lag seine Kuh tot im Stalle. – – Im Kirchspiel Visbek war einer, der fand auf seinem Hofe einen Streifen Seitenspeck, der ebenfalls gehörig eingebunden war und etwa fünf Pfund wog. Er nahm ihn mit ins Haus, weil auch er glaubte, ihn müsse jemand verloren haben, aber es meldete sich niemand. Es dauerte nicht lange, so kam allerhand Unglück über das Vieh, es starben mehrere Schweine, acht Kühe und zwei Pferde in Zeit von einem Jahre.</p>
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