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            <title>39. Der Tod des Meineidigen</title>
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               <p> Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie
                                   davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von
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                  <title>Adalbert Kuhn: Märkische Sagen und Märchen nebst einem Anhange von Gebräuchen und Aberglauben. Berlin: Reimer, 1843.</title>
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39. Der Tod des Meineidigen.</head>

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                                          <hi rend="spaced" xml:id="tg45.2.2.1.1">Pohlmann</hi> Geschichte von Salzwedel S. 204. 205.</seg>
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                                 <p xml:id="tg45.2.4">In der Sanct Katharinen-Kirche auf der Neustadt Salzwedel befindet sich ein halb verloschenes Bild, welches den Tod eines Meineidigen darstellt. Der hatte nämlich von einem andern Manne hundert Dukaten geborgt, und läugnete, als er sie wiedergeben sollte, standhaft, daß er sie bekommen habe. Darauf ging der Gläubiger aufs Rathhaus, um sich da Recht zu holen; der Schuldner wurde vorgefordert, und sollte mit einem Eide bekräftigen, daß er das Geld nicht erhalten habe. Er kam auch sogleich, und wie er nun den Eid leisten sollte, bat er den Gläubiger, ihm während des Schwurs seinen Stock zu halten, denn in dem hatte er das Geld listiger Weise eingespündet. Da schwur er nun mit großer Frechheit, daß er das Geld nie empfangen, und der arme Gläubiger ging traurig von dannen. Wie nun aber der böse Schuldner auf die Straße kam, traf sich's zufällig, daß gerade ein Müllerwagen mit scheugewordenen Pferden daher geeilt kam und ihn umwarf, so daß die Räder ihm über den Leib gingen und er getödtet wurde. Dabei ging auch eins derselben über seinen Stock, der wurde zerbrochen, so daß die Dukaten herausrollten und auf diese Weise kam der schändliche Meineid an den Tag. Da hat man denn zum ewigen Andenken das Gemälde dieses Vorgangs in der Kirche aufgehängt.</p>
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