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	<teiHeader>
		<fileDesc>
			<titleStmt>
				<title>Bundesversorgungsgesetz (BRD, 20.12.1950)
				</title>
				<funder>Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)</funder>
				<principal>
					<rs type="person">Prof. Dr. Gabriele Lingelbach</rs>
					<affiliation>
						<rs type="institution" ref="http://d-						nb.info/gnd/2097883-2">Historisches Seminar der
							Christian-Albrechts- Universität zu Kiel
						</rs>
						<address>
							<street>Leibnizstr. 8</street>
							<postCode>24118</postCode>
							<settlement>Kiel</settlement>
							<country key="XA-										DE">Deutschland</country>
						</address>
					</affiliation>
				</principal>
				<respStmt>
					<resp>Transkription durch</resp>
					<name type="person">Jan Stoll</name>
				</respStmt>
				<respStmt>
					<resp>Auszeichnung durch</resp>
					<name type="person">Jan Stoll
					</name>
				</respStmt>
				<respStmt>
					<resp>Anmerkungen durch</resp>
					<name type="person">Jan Stoll</name>
				</respStmt>
				<respStmt>
					<resp>Digitalisierung durch</resp>
					<name type="person">Jan Stoll </name>
				</respStmt>
				<respStmt>
					<resp>Endkorrektur</resp>
					<name type="person">Bertold Scharf</name>
				</respStmt>
			</titleStmt>
			<publicationStmt>
				<publisher>
					<name ref="http://d-nb.info/gnd/1065707673">Bundesanzeiger Verlag</name>
				</publisher>
				<availability status="free">
					<p>Dieses Werk ist gemeinfrei.</p>
				</availability>
				<date when-iso="1950-12-21">21.12.1950</date>
			</publicationStmt>
			<seriesStmt>
				<title>Quellensammlung zur Geschichte von Menschen mit Behinderungen
					in Deutschland seit 1945</title>
				<editor>DFG-Projekt „Menschen mit Behinderung in Deutschland nach
					1945. Selbstbestimmung und Partizipation im deutsch-deutschen
					Vergleich: Ein Beitrag zur Disability History“</editor>
			</seriesStmt>
			<sourceDesc>
				<bibl>
					<title level="a">Gesetz zur Versorgung der Opfer des Krieges
						(Bundesversorgungsgesetz)</title>, in:
					<title level="j">Bundesgesetzblatt</title>
					Nr.
					<biblScope unit="issue">53</biblScope>
				
					<date><origDate when-iso=","> (1950)</origDate></date>, S.
					<biblScope unit="pp" from="791" to="806">791-806</biblScope>.</bibl>
			</sourceDesc>
		</fileDesc>
		<encodingDesc>
			<projectDesc>
				<p>Die digitale Quellensammlung wurde im Rahmen des DFG-Projektes
					"Menschen mit Behinderung in Deutschland nach 1945.
					Selbstbestimmung und Partizipation im deutsch-deutschen Vergleich:
					Ein Beitrag zur Disability History" erstellt. Zielgruppe der
					Quellensammlung ist die interessierte Öffentlichkeit, die
					Materialien sind gerade auch für den Unterricht an Schulen und
					Hochschulen ausgewählt. </p>
			</projectDesc>
			<samplingDecl>
				<p>
					Die Auswahl der Quellen erfolgte auf Grundlage der
					Rechercheergebnisse der Dissertationen der Projektmitarbeiter
					Bertold Scharf, Sebastian Schlund und Jan Stoll.
				</p>
				<p> Damit wird keine Vollständigkeit angestrebt. Ziel ist es,
					Ausschnitte zu präsentieren, die paradigmatisch für die
					Geschichte(n) von Menschen mit Behinderungen stehen oder auf
					markante Ausnahmen hinweisen.
				</p>
				<p> Die fünf Bereiche stehen für unterschiedliche
					gesellschaftliche Sphären, die von der Forschung bisher kaum berücksichtig wurden.
				</p>
			</samplingDecl>
			<editorialDecl>
				<hyphenation eol="none">
					<p>Die Silbentrennung des Quelltextes wurde nicht beibehalten.</p>
				</hyphenation>
				<p>Die alte Rechtschreibung wird beibehalten, Rechtschreibung und
					Fehler im Quelltext werden nicht korrigiert. Fehler im Original
					werden mit [sic!] gekennzeichnet. Zeilenumbrüche und das Layout
					werden nicht originalgetreu wiedergegeben. Auslassungen sind mit
					[...] gekennzeichnet. Abkürzungen werden beibehalten, ggf. aber
					zusätzlich aufgelöst und in eckigen Klammern dargestellt.</p>
			</editorialDecl>
		</encodingDesc>
		<profileDesc>
			<langUsage>
				<language ident="de" usage="100">Deutsch</language>
			</langUsage>
			<textClass>
				<keywords>
					<term>Sozialpolitik</term>
					<term>Renten</term>
					<term>Gesetz</term>
					<term>BRD</term>
					<term>Kriegsopfer</term>
				</keywords>
			</textClass>
		</profileDesc>
		<revisionDesc>
			<listChange>
			<change>
					<rs type="person">Bertold Scharf</rs>
					<note>Version 1.0. Veröffentlicht am:</note>
					<date when-iso="2017-05-19">19.5.2017</date>
				</change>
			<change>
					<rs type="person">Bertold Scharf</rs>
					<note>Endkorrektur</note>
					<date when-iso="2017-05-09">9.5.2017</date>
				</change>
				<change>
					<rs type="person">Bertold Scharf</rs>
					<note>Endkorrektur</note>
					<date when-iso="2017-05-09">9.5.2017</date>
				</change>
				<change>
					<rs type="person">Raphael Rössel</rs>
					<note>Überarbeitung des Markups nach den Encoding Guidelines</note>
					<date when-iso="2016-12-06">06.12.2016</date>
				</change>
			</listChange>
		</revisionDesc>
	</teiHeader>
	<text>
		<body>
			<head type="main" rend="align(center)">Bundesgesetzblatt</head>
			<p rend="align(center)">
				<hi rend="bold">
					Ausgegeben zu Bonn am
					<date when-iso="1950-12-21">21. Dezember 1950</date>
				</hi>
			</p>
			<p><gap reason="sampling">
							<desc>[...]</desc>
						</gap></p>
						<div>
			<head type="sub" rend="align(center)"><rs type="law" ref="http://d-nb.info/456234713" key="Bundesversorgungsesetz (1950)">Gesetz<lb/> über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz)</rs></head>
			<p rend="align(center)">
				Vom
				<date when-iso="1950-12-20">20. Dezember 1950.</date>
			</p>
			<p>
				Der
				<rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/1086250680" key="Bundestag">
					Bundestag</rs>
				hat mit Zustimmung des
				<rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/35187-8" key="Bundesrat">Bundesrates
				</rs>
				das folgende Gesetz beschlossen:
			</p>
			</div>
			<div>
				<head type="sub">Anspruch auf Versorgung</head>
				<list>
					<head rend="align(center)">
						<label>§ 1</label>
					</head>
					<item>
						<label>(1)</label>
						Wer durch eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
						oder durch einen Unfall während der Ausübung des militärischen
						oder militärähnlichen
						Dienstes oder durch die diesem Dienst
						eigentümliche Verhältnisse eine
						gesundheitliche
						<rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs>
						erlitten hat, erhält wegen der
						gesundheitlichen und
						wirtschaftlichen Folgen der
						<rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs>
						auf Antrag Versorgung.
					</item>
					<item>
						(2) Einer
						<rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs>
						im Sinne des Absatzes 1 stehen
						<rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigungen</rs>
						gleich, die herbeigeführt worden sind durch
						<list>
							<item>
								<label>a)</label>
								eine unmittelbare Kriegseinwirkung,
							</item>
							<item>
								<label>b)</label>
								eine Kriegsgefangenschaft,
							</item>
							<item>
								<label>c)</label>
								eine Internierung im Ausland oder in den nicht unter deutscher
								Verwaltung stehenden deutschen Gebieten wegen deutscher
								Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit
							</item>
							<item>
								<label>d)</label>
								eine mit militärischem oder militärähnlichem Dienst oder mit den
								allgemeinen Auflösungserscheinungen zusammenhängende Straf-
								oder
								Zwangsmaßnahme, wenn sie den Umständen nach als
								offensichtliches
								Unrecht anzusehen ist.
							</item>
						</list>
					</item>
					<item> (3) Zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer
						<rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs> genügt die Wahrscheinlichtkeit des ursächlichen
						Zusammenhangs.
					</item>
					<item>[...]</item>
					<item>
						(5) Ist der <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Beschädigte</rs> an den Folgen der Schädigung gestorben, so erhalten seine
						Hinterbliebenen auf Antrag Versorgung.
					</item>
				</list>
				<p>
				<gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap>
				</p>
				<list>
					<head rend="align(center)">
						<label>§ 5</label>
					</head>
					<item>
						<label>(1)</label>
						Als unmittelbare Kriegseinwirkung im Sinne des §1 Abs. 2 Buchstabe
						a gelten, wenn sie im Zusammenhang mit den beiden Weltkriegen
						stehen:
						<list>
							<item>
								<label>a)</label>
								Kampfhandlungen und damit unmittelbar zusammenhängende
								militärische Maßnahmen, insbesondere die Einwirkung von
								Kampfmitteln,
							</item>
							<item>
								<label>b)</label>
								behördliche Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit
								Kampfhandlungen oder ihrer Vorbereitung, mit Ausnahme der
								allgemeinen Verdunkelungsmaßnahme,
							</item>
							<item>
								<label>c)</label>
								Einwirkungen, denen der Beschädigte durch die besonderen
								Umstände der Flucht vor einer aus kriegerischen Vorgängen
								unmittelbar drohenden Gefahr für Leib und Lebene ausgesetzt war,
							</item>
							<item>
								<label>d)</label>
								schädigende Vorgänge, die infolge einer mit der militärischen
								Besetzung deutschen oder ehemals deutsch besetzten Gebietes oder
								mit der zwangsweisen Umsiedlung und Verschleppung
								zusammenhängenden besonderen Gefahr eingetreten sind,
							</item>
							<item>
								<label>e)</label>
								nachträgliche Auswirkungen kriegerischer Vorgänge, die einen
								kriegseigentümlichen Gefahrenbereich hinterlassen haben.
							</item>
						</list>
					</item>
					<item><gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap></item>
				</list>
				<p>
				<gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap>
				</p>
				</div>
				<div>
				<head type="sub">Umfang der Versorgung</head>
				<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 9</label></head>
					<item>
						Die Versorgung umfaßt:
						<list>
							<item>
								<label>1.</label> Heilbehandlung, Krankengeld und Hausgeld (§§ 10 bis 24),
							</item>
							<item>
								<label>2.</label> soziale Fürsorge, Arbeits- und Berufsförderung (§§ 25 bis 28),
							</item>
							<item>
								<label>3.</label> Beschädigtenrente und Pflegezulage (§§ 29 bis 35),
							</item>
							<item>
								<label>4.</label> Bestattungsgeld (§ 36) und Bezüge für das Sterbevierteljahr (§
								37),
							</item>
							<item>
								<label>5.</label> Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52),
							</item>
							<item>
								<label>6.</label> Bestattungsgeld beim Tode von Hinterbliebenen (§ 53).
							</item>
						</list>
					</item>
				</list>
				<p><gap reason="sampling"><desc>[...]</desc></gap></p>
				</div>
				<div>
				<head type="sub"> Beschädigtenrente</head>
				<list>
					<head> § 29</head>
					<item>
						(1) Der 
						<rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Beschädigte</rs> 
						hat Anspruch auf eine Grundrente, solange seine Erwerbsfähigkeit
						infolge einer Schädigung um 25 vom Hundert oder mehr gemindert
						ist.
					</item>
					<item>
						(2)
						<rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Beschädigten</rs> 
						mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 50 vom Hundert oder
						mehr (<rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Schwerbeschädigte</rs> 
						) wird außerdem eine Ausgleichsrente nach Maßgabe der §§ 32 bis 34
						gewährt.
					</item>
				</list>
				<list>
					<head rend="align(center)">§ 30</head>
					<item><label>(1)</label> Die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nach der
						körperlichen <rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Beeinträchtigung</rs> im allgemeinen Erwerbsleben zu
						beurteilen; der vor der <rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Schädigung</rs> ausgeübte Beruf oder eine
						bereits begonnene oder nachweisbar angestrebte Berufsausbildung
						ist zu berücksichtigen. Für erhebliche äußere <rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Körperschäden</rs> können
						Mindesthundertsätze festgesetzt werden.
					</item>
					<item><label>(2)</label> Bei jugendlichen <rs type="BezeichnungFuerBehinderung">Beschädigten</rs> (§ 34) ist die Minderung
						der Erwerbsfähigkeit nach dem Grade zu bemessen, der sich bei
						Erwachsenen mit gleicher Gesundheitsstörung ergibt.
					</item>
				</list>
				<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 31</label></head>
					<item>
						(1) Die Grundrente beträgt monatlich bei einer Minderung der
						Erwerbsfähigkeit
						<list>
								<item>um 30 vom Hundert 15 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 40 vom Hundert 20 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 50 vom Hundert 25 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 60 vom Hundert 35 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 70 vom Hundert 45 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 80 vom Hundert 55 Deutsche Mark,</item>
								<item> um 90 vom Hundert 65 Deutsche Mark, </item>
								<item>bei Erwerbsunfähigkeit 75 Deutsche Mark </item>
						</list>
						</item>
						<item>
						<gap reason="sampling">
							<desc>[...]</desc>
						</gap>
					</item>
				</list>
				<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 32</label></head>
					<item><label>(1)</label> <rs type="BezeichnungFuerMenschenMitBehinderungen">Schwerbeschädigte</rs> (§ 29 Abs. 2) erhalten eine
						Ausgleichsrente, wenn sie infolge ihres Gesundheitszustandes oder
						hohen Alters oder aus einem von ihnen nicht zu vertretenden
						sonstigen Grunde eine ihnen nicht zumutbare Erwerbstätigkeit nicht
						oder nur in beschränktem Umfange ausüben können und ihr
						Lebensunterhalt nicht auf andere Weise sichergestellt ist.
					</item>
					<item>
						(2) Die volle Ausgleichsrente beträgt monatlich bei einer
						Minderung der Erwerbsfähigkeit
						<list>
								<item>um 50 vom Hundert 40 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 60 vom Hundert 40 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 70 vom Hundert 50 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 80 vom Hundert 60 Deutsche Mark,</item>
								<item> um 90 vom Hundert 75 Deutsche Mark, </item>
								<item>bei Erwerbsunfähigkeit 90 Deutsche Mark </item>
						</list>
					</item>
					<item>
					<gap reason="sampling">
						<desc>[...]</desc>
					</gap>
					</item>
				</list>
				<list>
					<head rend="align(center)"><label>§ 33</label></head>
					<item>
						<label>(1)</label> Ausgleichsrente ist nur insoweit zu gewähren, als sie zusammen
						mit dem sonstigen Einkommen folgende Monatsbeträge nicht
						übersteigt
						<list>
								<item>um 50 vom Hundert 80 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 60 vom Hundert 80 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 70 vom Hundert 90 Deutsche Mark, </item>
								<item>um 80 vom Hundert 100 Deutsche Mark,</item>
								<item> um 90 vom Hundert 115 Deutsche Mark, </item>
								<item>bei Erwerbsunfähigkeit 130 Deutsche Mark </item> 
						</list>
						</item>
						<item>
						<gap reason="sampling">
						<desc>[...]</desc></gap></item>
				</list>
				<p><gap reason="sampling">
						<desc>[...]</desc>
					</gap></p>
					</div>
					<div rend="align(center)">
					<p>Die <rs type="institution" ref="http://d-nb.info/gnd/2028808-6" key="Bundesregierung">Bundesregierung</rs> hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfolrderliche Zustimmung erteilt.</p>
					<p>Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.</p>
					<p><rs type="place" ref="http://d-nb.info/gnd/4007666-0">Bonn</rs>, den <date when-iso="1950-12-20">20. Dezember 1950</date>.</p>
					<p rend="spaced">Der Bundespräsident<lb/><rs type="person" ref="http://d-nb.info/gnd/118550578" key="Heuss, Theodor (1884-1963)">Theodor Heuss</rs></p>
					<p rend="spaced">Der Bundeskanzler<lb/><rs type="person" ref="http://d-nb.info/gnd/11850066X" key="Adenauer, Konrad (1876-1967)">Adenauer</rs></p>
					<p rend="spaced">Der Bundesminister für Arbeit<lb/><rs type="person" ref="http://d-nb.info/gnd/124041973" key="Storch, Anton (1892-1975)">Anton Storch</rs></p>
					</div>
		</body>
	</text>
</TEI>
