260. Narrenhaus in Ravensburg. Ein Ratsbescheid v. 1665 bei Eben II. 27. 28 heißt: »Wann sie sich des Vollsaufens nicht bemäßige, soll sie für's Narrenhaus gestellt und ihr eine Flasche um den Hals gehängt werden« 1 . Fußnoten 1 Ratsprotokoll 1665.