5. »Vielgeliebte! in Gegenwart tut der Hochzeiter sammt seiner vielgeliebten Hochzeiterin, wie auch bederseits Freundschaft sammt die ganze wirtschaftliche Behausung sich gegen allen und jeden Hochzeitgästen höflich bedanken, daß ihr hättet mit den Gaben Gottes vor lieb und gut angenommen. Sollte es aber sein, daß bei einem oder dem andern ein Abgang oder Mangel verspürt worden, so sei selbiges großgünstiges gebeten, man wolle es ihnen nicht für ungut oder übel aufnehmen.«