108. Sobald die Taufhandlung in der Kirche oder im Predigerhause beendigt ist, muß der jüngste unter den Pathen 1 mit dem Kinde so schnell als möglich nach Hause laufen und das Kind hier der Mutter zuwerfen, weil es dann zeitig 2 laufen lernt. 3 Allgemein. Vgl. NS. 430, Nr. 260. Fußnoten 1 Die jüngste der Pathinnen (Pastor Behm in Melz bei Röbel); oder anderwärts: einer der Gevattern. 2 Oder: In Jahresfrist. 3 Oder: Sonst wird es faul und langsam.