166 b . Wenn ein Junggeselle über das Oehr weg aus der Schale (Schüssel) ißt, Butter anschneidet oder dergleichen thut, so bleibt er noch sieben Jahre unverheiratet; ebenso wenn Jungfrauen dies thun (›he möt noch sœben Johr ümsünst frigen‹). Aus Gadebusch. Secretär Fromm.