282. Stirbt Jemand im Hause, so müssen sämmtliche Leute, namentlich Kinder, geweckt werden, weil sie sonst einen festen Schlaf bekommen; auch Thiere, namentlich Bienen, müssen aus ihrer Ruhe gestört werden, weil sie sonst bald aussterben. Hagenow, Gammelin, Mummendorf, Gr.-Laasch. Vgl. WS. 2, 47, Nr. 127, 128, 129. NS. 435, Nr. 294.