1604. Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes Prisma, auf dessen eine Fläche ein Gesicht eingeschliffen ist. Ohne es aus der Hand zu geben, läßt er für 4 ßl. den Bestohlenen durch das Glas das Gesicht sehen. Derselbe muß nun an der Aehnlichkeit des Gesichts seinen Dieb errathen. Meklenb. Jahrb. 5, 108 f.