190. Den Freitag hält man in Meklenburg, namentlich auf dem Lande, sobald er nicht auf den 13. oder 17. des Monats fällt, für den geeignetsten Hochzeitstag. (Fromm Meklenburg 103.) Schiller 3, 8. Vgl. dagegen WS. 2, Nr. 102. Engelien 245.