341. Wird eine Leiche beerdigt, so darf keiner von denjenigen, die der Leiche folgen, sich nach der Länge des Leichengefolges umsehen; sonst stirbt noch Jemand von den Bewohnern des Trauerhauses in demselben Jahr. Aus Neustadt. Von einem Seminaristen aus Crivitz. Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck.