13. Der Erzbischof Ernestus zu Magdeburg. Der ein und vierzigste Erzbischof von Magdeburg war Ernestus, ein Herzog von Sachsen, Herzogs Ernsten des Churfürsten Sohn. Er wurde am heiligen drei Königs-Tage des Jahres 1476 zum Erzbischofe erkoren, und bekleidete den erzbischöflichen Stuhl bis zum Jahre 1513, wo er starb. Er war ein frommer und einsichtsvoller Herr, der gar löblich regierte. Als er zum Sterben kam, boten ihm die Barfüßer-Mönche alle ihre Werke und Verdienste bei Gott an, als die ihm zur Seligkeit desto sicherer verhelfen sollten. Denen hat er aber geantwortet: »Lieben Herren, es ist nichts mit allen Euren Verdiensten und Werken; ich begehre derselbigen auch nicht. Die Werke meines Herrn und Heilandes Jesu Christi müssen es alleine thun.« Darauf ist er selig abgeschieden, nachdem er 37 Jahre regieret. Alte Magd. Chronik.