b. Der Sohn eines Holzarbeiters beim Hasbruch hatte eine Braut, die er sehr lieb hatte, aber ihre Eltern wollten sie ihm nicht zur Frau geben, wenn ihm nicht zuvor der Vater Eigentum und Regier seiner Stelle übertrüge. Der Vater wollte von der Übertragung nichts wissen, denn er dachte, man soll sich nicht eher ausziehen, als bis man zu Bette geht. Eines Tages mußte der Sohn seinem Vater, der im Walde arbeitete, das Essen hinbringen, und wie er zur Stelle kam, lag der Vater auf dem Rücken und schlief. Da nahm der Sohn den Eßtopf, der mit heißem Brei gefüllt war, und goß den Brei seinem Vater in den offenen Mund. Der Vater röchelte noch einmal stark und mit schauderhaftem Gelaute auf und starb. Der Vatermörder aber muß nach seinem Tode umgehen und erschreckt die Leute mit denselben gräßlichen Tönen, welche sein Vater sterbend ausgestoßen hatte. Man nennt das Gespenst das »schrauend Ding.« (Ganderkesee.) Vgl. 181 c.