2. Die Dinge und Vorgänge, in welchen eine Vorbedeutung liegt, sind so mannigfaltiger Art, daß sich dafür feste Gesetze oder Regeln nicht aufstellen lassen. Im allgemeinen kann man sagen: a) ungewöhnliche seltene Erscheinungen (Komet und dgl.), ungewöhnliche Vorkommnisse bei festlichen Gelegenheiten, als Hochzeiten, Begräbnissen, oder auch ungewöhnliches Handeln eines Menschen usw.; b) auffällige, nicht ungewöhnliche Erscheinungen (Krähen einer Henne, Heulen des Hundes); c) alles Neue als Unterbrechung des Alltäglichen (Hausbau, Ausbleiben der Schwalben, der Wechsel der Jahreszeiten, erstmaliges Sehen des Storches, erstmaliges Rufen des Kuckuks), gelten als vorbedeutend. Und nicht einmal dies. Es kann überhaupt alles, was man täglich und stündlich erlebt, als vorbedeutend angesehen werden.