b. Als Graf Diederich der Glückselige zu Oldenburg regierte, brachte einst sein Drost einen Fuhrmann vor ihn, weil derselbe mit seinem Fuhrwerke durch eine Brücke nahe beim Schlosse gebrochen war, und klagte denselben an. Aber der Graf erwiderte: »Was hat der Mann Böses getan? Ja, ja, wir müssen zerbrochene Brücken und schlechte Wege haben, wenn dann die Leute zu Falle kommen, können wir ihnen Leben und Gut nehmen und uns so zu tüchtigem Reichtum verhelfen! Aber das wäre nicht in der Ordnung, weder billig noch recht. Gib ihm das Seine wieder und ersetze ihm seinen Schaden, denn das ist Rechtens. Unsere Feinde mögen wir verfolgen, aber nicht unschuldige Leute.« (Schiphowers Chronik bei Meibom II, S. 170).