1. Zu Waldthurn ist es zwar gleichfalls die Pflicht der Brautführer, die Braut vor Diebstahl zu verwahren, sie machen aber gleichwohl selbst die Diebe. Denn während des Mahles sind sie bedacht, listig und ohne Gewalt, Strumpfband und Kränzchen der Braut zu stehlen. Ist die Braut vorsichtig und tapfer in Vertheidigung ihrer Schanze, so zwingt sie zur Kapitulation und setzt selbst den Preis dafür fest. Hoch ist er gestellt, gleich niedrig das Angebot. Zum Vergleiche muß es aber kommen, denn sonst hat der Bräutigam nicht Recht des Ehebettes. Fallen die Thaler des Kaufpreises auf den Tisch, ist Kränzchen geraubt und Strumpfband an der gefangenen Wade gelöst. Die Braut weint dem Raube nach. Nun steht sie auf, steigt über den Tisch und macht den Brautsprung weit in die Mitte der Stube hinein, wo sie die Brautführer auffangen und so lange im wirbelnden Tanze herumwalzen, bis der Strumpf auf dem Boden schleift. Ueber den Tisch nach wird ihr ein Krug Bier nachgegossen, unter großem Lachen, das Jungfernwasser genannt. Anders ist es um Velburg. – Nach dem Schenken wird der Brautkranz herabgetanzt, indem der Bräutigam mit der Braut drey Reihen tanzt und sie dann heim oder in die Kammer führt, wo sie den Kranz abgelegt, um als Frau wieder in die Gesellschaft zurückzukehren, und fortan ohne Begleitung sich frey zu bewegen. Auch um Ensdorf wird der Kranz versteigert von dem Hochzeitlader, der mit einem Sack voll Scherben dabey rasselt und bietet. Der Bräutigam überbietet und hat zuletzt das Einstandsrecht gegen Erlag des Betrages, um den der Kranz losgeschlagen wurde.