§. 10. Der Mutter Sterben. 1. Stirbt die Mutter in den sechs Wochen, so gilt sie als Martyrin und geht sogleich in den Himmel. Man kleidet sie weiß und schön wie eine Jungfrau, mit einem Kranze über die fliegenden Haare, der mit Rosaband geziert ist; auch erhält sie neue Strümpfe und Schuhe. Einer Städterin gibt man den Myrtenkranz, den sie als Braut trug und seither unter Glas und Rahmen verwahrte, wieder auf den Kopf.