III. Feuergeister. §. 15. Deren Wesen. Die Feuergeister tragen davon den Namen, daß sie von einer feurigen Hülle bedeckt sind, und daher leuchten; sonst sind es meist Arme Seelen, welche zur Strafe umgehen und der Erlösung durch die Menschen harren. Sie theilen sich nach ihrer Gemütsart in gute und böse, d.h. sie erweisen sich als beydes je nach der Behandlung, die ihnen von Seite der Menschen wird, worin sie mit den Unter- und Ueberirdischen übereinkommen. Gleich den Unterirdischen dienen sie dem Menschen, haben aber dabey das Eigentümliche, daß sie es nur um Lohn und dessen Verweigerung schwer rächen. Dieser Dienst besteht darin, daß sie nächtlicher Weile dem Wanderer leuchten. In Betracht kommt hier besonders die schwarze Henne, welche sie als Lohn verlangen, das Thier der Todesgöttin Hel. Im Allgemeinen hängt ihnen der Zug an, daß sie sich nach Belieben groß und klein machen können, wie die Geister des Heidentums, wie jetzt noch der Teufel; doch trennt das Volk die feurigen Männer, zu denen die Landsknechte eine Unterart bilden, genau von den kleinen Irrlichtern. – Sie unterscheiden sich aber auch nicht bloß durch verschiedene Grösse: denn die letztern stehen durch ihr Zusammenhalten in Familien und ihre Tänze den Elben näher, während die feurigen Männer merkwürdiger Weise den Rücken als offene Höhle zeigen; wurde er ihnen zur Strafe ihres Verbrechens, des Markverrückens, ausgeschnitten?