§. 4. Der Heiratstag. 1. Er dient dazu, Alles in Form eines Vertrages abzumachen, was die Aeltern den Kindern in die Ehe mitgeben wollen, und das feyerliche Brautversprechen der beyden Brautleute zu vernehmen. Der Bräutigam findet sich mit seinem Vater und einigen Vertrauensmännern bey den Aeltern der Braut ein, welche auch ihrerseits Vertrauensmänner beygezogen haben. Diese Heiratsmänner leiten nun die ganze Besprechung, und die jungen Leute haben dabey der Sitte gemäß das Wenigste zu sagen.