§. 13. Hagel. 1. Wenn es bey einem Gewitter hagelt, stellt man das Weihbrunnkesserl mit Weihwasser auf die Strasse und läßt die Hagelsteine hineinfallen. Dieses Wasser schützt dann Menschen und Thiere vor dem Wetter. Gießt man von diesem Wasser in die Milch, welche zum Ausrühren bestimmt ist, so kann selbiges Jahr auch der Milch und den Kühen kein Schaden zugehen. Die Bäuerin glaubt steif daran. Tiefenbach.