§. 16. Sonntagschänder. Der Sonntag ist der Tag des Herrn und darf nicht entweiht werden durch knechtische Arbeit. Wer dagegen sündiget, soll auch nach seinem Tode nicht Ruhe haben. 1. Eine Bäuerin vom Almeshofe bey Thumbach soll in uralten Zeiten gelebt und an heiligen Tagen gerne Garn gesotten haben. Zur Strafe wurde sie in den Wald in eine sumpfige Gegend verwunschen. Die Quelle wirft seitdem Wasserblasen mit demselben quackenden Geräusche wie ein siedender Garnhafen.