15. Aber nicht bloß das Kind, sondern auch seine Wäsche kann beschrien werden; es bedarf hiezu nur ein Wort aus bösem Munde. So darf man nach Gebetläuten die Kindswäsche nicht vor dem Hause hängen lassen, sonst bekommt das Kind das Nachtgeschrey – auch nicht an Sonn- und Feyertagen während dem Singads, dem gesungenen Amte; denn zu dieser Zeit fliegen weisse Thierchen und vergiften die Wäsche derart, daß das Kind am ganzen Körper voll Geschwüre wird. Amberg.