10. Sonst war es auch Brauch, daß die Bauerntochter, wenn sie einen Schinder heiratete, vor der Kirchthüre einen Hund, der eigens hergeführt wurde, erschlagen mußte, zur Strafe, daß sie außer ihren Stand geheiratet: es war dieses jene Zeit, wo Schinder, Schergen, Schäfer und Bader als unehrlich galten. Neukirchen.