§. 25. Nachhochzeit. 1. Das Hahnenschlagen. Zu Roding wurde sonst auf dem Marktplatze Tags nach der Hochzeit der Hahnenschlag gehalten. Die Theilnehmenden stehen im Kreise um einen Hafen, der den Hahn deckt. Wer mit verbundenen Augen und die Drischel in der Hand, den Hafen zerschlägt, erhält die Fülle. Fehlt er, tritt ein Anderer für ihn ein; je weiter einer wegschlägt, desto mehr Gelächter. Auf einem Schubkarren ist Bier herbeygefahren; davon trinkt, wer mag, und so lange es reicht. Darnach geht man ins Wirthshaus zum Schlußtanz. Dieser Gebrauch ist natürlich polizeylich verboten; es mag vorgekommen seyn, daß mancher arglistig statt auf den Hahnen, auf einen verhaßten Nachbar losdreschen wollte.