6. Kinderleichen werden von einem Jüngling oder einer Jungfrau festlich gekleidet im Sarge unter dem Arme auf den Freidhof getragen, wobey das Särglein ein Ueberthan aus Haman, mit Engelchen bemalt, deckt, Falkenstein; – oder von zwey Männern; niemals gefahren; ganz kleine Kinder kommen in keinen Sarg, sondern in eine Schachtel. Roding.