2. Die Leiche wird mit dem Gesichte gegen Morgen schauend in das Grab gelassen; hiedurch hat die Seele um eine Stufe bey Gott voraus. Während dessen erheben die Leidtragenden zum zweytenmale gewaltiges Wehklagen, Schreyen und Weinen unter stetem Händeringen. Vor Allem muß der Mann, dessen Weib begraben wird, dieser Sitte Genüge thun, wenn er nicht als Weiberwolf verschrieen werden will. Doch kennen sich die Nachbarinen ganz gut aus, ob es ihm hiemit Ernst ist oder nicht; ihrem kundigen Blicke entgeht er nicht, und in die eigenen Ohren hört er das Urtheil: »Der läßt die Brodrinde vom Leichtrunke auch nicht schimmelig werden bis zum nächsten Heiratstage!« Bey dem Einlassen in die Grube darf keiner der Todengräber erschrecken, sollte ihm auch das Seil reissen oder sonst etwas unrichtig vor sich gehen; er bekäme unfehlbar das Hinfallende.