§. 20. Das Schenken. 1. Nach dem Mahle, stellenweise auch nach dem Tanze, sammelt der Wirth das Mahlgeld. Dann tritt der Hochzeitlader auf und ladet jeden der Gäste mit Namensaufruf ein, das Brautgeschenk zu reichen; selten unterläßt er hiebey einen lustigen Reim und Scherz auf den Genannten loszulassen. Nun steht Alles auf: nur die Brautleute bleiben sitzen. Der Aufgerufene geht dann zur Braut hin, die am Tischecke vor einem verdeckten Teller sitzt, und legt sein Geschenk hinunter; die Braut aber reicht ihm die Hand und zum Ehrentrunk ein Glas Wein unter einem Tusch der Musikanten. Roding.