§. 1. Bekanntschaft. 1. Was in der Stadt ein zartes Verhältniß, heißt auf dem Lande Bekanntschaft . Die Bekanntschaft zwischen zwey Personen beyderley Geschlechtes wird gewöhnlich beym Tanze auf der Kirchweihe, auf dem Wege zur Kirche, in den Rockenstuben, bey nachbarlichen Besuchen oder durch Vermittlung Dritter angeknüpft.