§. 2. Die Anfrage oder Anredung. 1. Haben sich die beyden Leutchen verstanden und glauben sie bey den Aeltern auf kein Hinderniß zu stoßen, so wendet sich der Glückliche an einen Vetter oder sonstigen guten Freund mit seinem Anliegen, daß er das Mädchen heiraten möchte, aber nicht wisse, wie es deren Aeltern aufnehmen werden. Dieser gute Vetter eilt dann oft, wie er geht und steht, selbst vom Pfluge weg, zu den Alten, welche über den sonderbaren Zuspruch gleich den Ofen einschlagen wollen, und nichts Eiligeres zu thun haben, als den Tisch abzuwischen, um die Spuren, welche das Hühnervolk dort gelassen, zu vertilgen, und aus der Lade den Laib Brod mit Messer hervorzulangen. Auf vielen Umwegen, wobey die harten Zeiten berührt werden und das einbrechende Alter und die lästigen Gebrechlichkeiten desselben, rückt der Gast endlich mit einer leisen Andeutung heraus, daß er Einen wüßte für die Tochter des Hauses, welcher ganz der rechte Bursche wäre, worauf die Mutter nickt, der Bauer aber vor Allem wissen will, wie viel er Ochsen im Stalle hat. Zuletzt wird auch die Tochter befragt, welche natürlich allerley kleine, unbedeutende Einwendungen vorzubringen nicht unterläßt, sich aber bey der Versicherung beruhigt, daß der Bursche Alles in Ordnung gebracht habe, jeden Augenblick heiraten könne. Auf das letzte Wort des Alten: »Er soll nur selber kommen!« verkündet der dienstfreundliche Vetter dem harrenden Jungen die freudige Post durch einen Juschrey, und dieser läuft dann geradewegs heim zur Mutter, ihr heimlich zu vertrauen, wie er das Jawort der geliebten Bauerntochter habe. – Waldthurn. Dieses ist die Anredung und die gewöhnliche Art, Anfrage zu halten.