§. 21. Ueberbein. 1. Wer daran leidet und auf dem Felde oder im Walde ungedanks einen Knochen von einem Aas findet, hebt ihn auf, so er allein ist und reibt damit die böse Stelle mit den Worten: Loudarboin, vodreib ma màñ Uebaboiñ. dreymal, und wirft es weg, so vergeht es; aber abnehmender Mond muß es seyn. Neuenhammer. Zu Velburg reibt man mit dem ungedanks gefundenen Luderbein sein Ueberbein und legt es dann genau an seinen früheren Ort wieder hin, so vergeht es.