§. 6. Steinkreuze. Durch die ganze Oberpfalz sind steinerne Kreuze zu finden, niedrig, mit sehr weiten Armen, in geringer Entfernung von einander in die Erde, zumeist an die Strassen, gesetzt. Zu welchem Zwecke sie errichtet sind, läßt sich nicht mit Gewißheit bestimmen. Aus dem Namen: Bußkreuze, den sie auch führen, wie bey Velburg, glaubt man entnehmen zu sollen, daß sie von den Rittern zur Sühne begangener Verbrechen errichtet worden seyen. Dagegen streitet aber deren Menge, welche ein sehr ungünstiges Zeugniß für die Zeiten der Ritter ablegen würde, noch mehr das enge Beysammenstehen derselben. Man hat daher auch gemeynt, sie hätten zur Zeit der Reformation dazu gedient, die Gränzen der verschiedenen Konfessionen, der katholischen und protestantischen Pfarreyen, zu bezeichnen. Wäre aber dieses der Fall, so würde die Erinnerung daran sich wohl erhalten haben. Wollte man die Richtung, in der sie ziehen, verfolgen, wäre ein Schluß leichter zu machen. Zwischen Amberg und der Haselmühle steht ein solches Kreuz. Darüber geht eine Sage, welche die erstere Meynung bestärkt. Zwey Ritter kamen auf einem Turniere in Streit, ohne ihn schlichten zu können. Bald trafen sie wieder zusammen; der eine fiel tödtlich getroffen. Da hob ihm der Sieger das Visir und frug um seinen Namen, und erfuhr zu seinem Unglück, daß es sein Bruder sey, den er seit seiner Kindheit nicht mehr gesehen. Er ließ ihn auf dieser Stelle begraben: das errichtete Steinkreuz erhält das Gedächtniß der That. Grosse plumpe Steinkreuze finden sich auch auf der Strasse von Neustadt nach Floß, Denksteine für hier erschlagene Ritter; dann bey Waldthurn, ferner zwischen Tiefenbach und Waldmünchen, von Münchszell nach Maybrunn u.s.w. Solche Kreuze wurden auch als fromme Gedenksäulen für erhaltene Gnaden von Oben errichtet. So bey Bärnau am Wege nach Böhmen von einem Schmide, der von seinem eigenen Gespann überfahren, Rettung fand. Als Zeichen trägt das Kreuz vorne das Hufeisen. In die Stadtmauer selbst ist ein mannshohes steinernes Kreuz eingemauert, zum Wahrzeichen, daß der Baumeister als des Betruges schuldig zum Tode verurtheilt und unter die Mauer begraben wurde.