§. 2. Die Leiche im Hause. 1. Sowie der Kranke verschieden ist, wird die Leiche von fremden Leuten aus dem Bette gehoben, mit den Füssen voran, und das Todenweib gerufen, welches den Toden mit Wasser und Branntwein abwäscht und ankleidet: denn er soll rein gewaschen und gekleidet, schön vor Gott bey Gerichte stehen.