320. Das Futteln. An mehreren Orten im Schaumburgischen ist es Sitte, daß am Fastnachtsabend die Bursche und Mädchen sich gegenseitig mit Ruthen die Waden peitschen. Man nennt dieses Futteln 1 . Rechnungen im schaumburgischen Gesammtarchive zu Bückeburg liefern folgende Nachweisungen: 1584, am 3. März zu Hausbergen: »Daselbst aus s.G. beuelich den Megten im Neuen haus, als sie s.G. Im Fastelobent steupen wollen« – 1 / 2 Thaler. 1585, am 23. Februar (Fastnachtsabend war der 21. Febr.): »M.g. Hern zum Haus Berge bei (durch) s.G. Jungen gesandt, so die Megte zu Fudelgelde bekommen« – 12 Groschen. 1586, am 14. Februar: »Daselbst den Megten zur Arnßburg, so m.g. Here Ihnen zu Futelgeld geben« – 1 silbern Dicker. Mitgeth. v. Landau in der Zeitschr. etc. II, 278. Fußnoten 1 Heutzutage weiß im Hessisch-Schaumburgischen Niemand was Futteln heißt; man sagt »Fuën«. Der Herausgeber.