Magistratsbeschluß (17. März 1907.) Am grünen Donnerstage des Jahres Des Heils ein Tausend neun Hundert und Sechs Beschlossen die städtischen Collegia Nachfolgende hochwohlweise Lex: Wasmaßen in Folge der allzugroßen Überhandnahme der dritten Kind' Unserer getreven Stadt Finanzen In perturbationem geraten sind, Wasmaßen ferner und alldieweilen Die Kosten der Repraesentatio In urbis gloriam erheblich wachsen, Beschlossen die Collegia so: Die dritten Kindlein sind hinfüro Des Rechts der Schulgeldfreiheit bar, Zuwiderhandlung geschieht von jetzt ab Auf eigene Rechnung und Gefahr. Dies tuen kund wir und zu wissen Den Bürgern Unserer lieben Stadt, Den Inquilinis ebenfallsig; Wonach sich zu richten! Der Magistrat.