403. Ein Müllerbursche stand vor der Mühle, als ihm die wilde Jagd vorüberzog. »Nimm mî mit«, rief der Bursche. »Halbpart«, sagte Wode und warf ihm, als er zurückkehrte, eine Menschenkeule vor die Mühle, indem er rief: »Häst du wullt jågen kannst ôk mitgnågen.« Die Keule versuchte der Bursche auf alle mögliche Weise wegzuschaffen, es ging aber nicht; endlich wurde sie gebannt. Vgl. Gebräuche und Aberglaube, Nr. 21; ferner Norddeutsche Sagen, Nr. 76 mit der Anm.; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 135, wird erzählt, daß der wilde Jäger mit seinen eigenen Hunden keinem Menschen beikommen könne und ihm dies nur mit von Menschen geliehenen möglich sei. Wolf, Zeitschrift, I, 292 fg.; II, 181, ist der Zurufende zwar während des Vorüberzugs durch das Kreuzeisen des Fensters geschützt, aber ein Viertel eines Fremden, der in der Scheune geschlafen, hängt an der Thür. Wolf, Zeitschrift, II, 35, hetzt ein Knecht seinen Hund, als er das wilde Gjaid heranbrausen hört; als er darauf bei seiner Sennerin ist, reißt ein feuersprühender Jäger das Dach auf, wirft ihm eine halbe Wildfrau herab mit den Worten: »Da hast du eine halbe Wildfrau zum Lohn, daß du uns deinen Hund mitjagen ließest, ohne ihn hätten wir heute keine erjagen können.« – Vgl. noch Rochholz, I, zu Nr. 139, und über die Sagen vom Wôd im allgemeinen noch Hoefer in Pfeiffer's Germania, S. 101-105. Auch in den dort gegebenen Mittheilungen wirft der Wôd ein Menschenbein, das einmal als Frauenkeule bezeichnet wird, dem Mitschreienden herab, S. 103.