534. Wenn man ein Thier mit einer Weide schlägt, so vertrocknet es; schlägt man einen Menschen damit, so bekommt er die Abzehrung. Umgegend von Potsdam. Vgl. die folgende Mittheilung Woeste's in Wolf, Zeitschrift, und Wolf, Beiträge, I, 268, Nr. 41: »Man darf kein Kind mit einer Weide schlagen, sonst bekommt es die Zehrung.« Panzer, I, 266: »Wenn man ein Kind mit einem Weidengertlein schlägt, wächst es nicht mehr.« Vgl. auch Rochholz, Alemann. Kinderlied, S. 522; vgl. über die Weide noch Leoprechting, S. 99.