338. Dem wilden Jäger nachrufen. Von demselben. Ein Schlächter, Namens Möller, ist einmal spät in der Nacht etwas angetrunken nach Hause gegangen, und wie er so über die Heide dahingeht, hört er in der Ferne den Helljäger juchen; da jucht er ihm in seinem Uebermuth nach und auf einmal ist er mit seiner ganzen Meute bei ihm und er hat alle Hunde einzeln über den Weg setzen müßen, damit sie ihn nicht bißen. Die Strafe erklärt sich offenbar aus dem Umstande, daß der wilde Jäger nicht über den Kreuzweg hinfort kann; vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 115.