23. In den Weihnachten darf das Ackergeräth nicht unter freiem Himmel bleiben, weder auf dem Hofe, noch auf dem Felde, und wenn es angefroren ist, muß es losgehauen werden, denn sonst verunreinigt es der feurige Drache, der dann umherzieht, was die übelsten Folgen haben kann.