227. Wenn die Zwerge ein Kind geraubt und statt deßen ein Wechselbalg hingelegt haben, so darf man dies nicht mit Händen angreifen, sondern muß die Wiege umkehren, daß es herausfällt, dann muß man einen alten Besen nehmen und damit das Kind vor die Thür fegen, so kommen die Zwerge und bringen das geraubte Kind wieder. – Wechselbälge werden nicht älter als zwanzig Jahre. Görlitz.