111. Der Brunnen auf Schloß Bentheim. Mündlich. Den Brunnen auf dem Schloße zu Bentheim haben zwei Verbrecher gebaut; diese waren eigentlich zum Tode verurtheilt, es wurde ihnen aber das Leben geschenkt unter der Bedingung, daß sie einen Brunnen in den Felsen arbeiten, und nicht eher frei werden sollten, als bis Waßer käme. Da haben sie 36 Jahre unabläßig am Steine gesprengt, und da endlich ist ihnen in einer Tiefe von 300 Fuß ein frischer Quell entgegengesprungen. Das Gleiche wird auch von dem Brunnen des Schloßes Ravensberg am Teutoburger Wald bei Halle erzählt. Vgl. Lyncker, Heßische Sagen, Nr. 201. Ebenso läßt die Sage oft Verurtheilte in unterirdische Gänge steigen, vgl. Panzer, II, 56; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 341; Temme, Preußische Sagen, Nr. 265; Chambers, Pop. rhym., S. 15 fg.