2. Dann jedes rechtes Regiment Soll gleichsam gstimmt sein wie die Seyten, Die sich all in einander leyten. Wann aber auff dem Instrument Die gröbst Seyt sich von andern trennt, Vnd wolt nicht mit jhn stimmen ein, Sonder derselben exlex sein, Da ist die Music schon geschändt. Also wann auch in Königreichen Das weisser soll dem albern weichen, Vnd das nicht herschen soll, wil gebieten, Da nemmen solche Regiment Oder ein enderung oder end, Dann vneins Hirten nicht wol hüten.