Ein nachbaur ist dem andern einn brandt schuldig. Aliquid mali propter uicinum malum. Mann můß etwas thůn von gůter nachbaurschafft wegen. Mit nachbaurn soll mann sich leiden. Gůten gsellen zehen jar vom leben schencken / Sagt mann von grossen trinckern. Mit nachbaurn soll mann städel auffrichten. Mit nachbaurn sol mann auch etwas leiden / vnd nachgeben / als jr hüner / kind / klopffen / vnd ander vngefell / als armůt / kranckheyt / vnd mit jn vnden vnd oben ligen. Wer mit jn städel wil auffrichten / der verbrenn auch mit jn / so es nit anders sein kan. Wir aber sein gesinnet / daß wir gern mit jn essen / aber nicht treschen.