Wer bei dem weg bawet / der hat vil meyster. Da ein ieder der fürüber geht / sagt / Das solt er also vnd also gebawet haben / Der bawmeyster macht es wies jm gefellt. Ein bůchschreiber auch also gůt als ers kan / Aber dise meyster vnd richter můß er leiden /vnnd eben die / die es so gůt zuhawen vnd zuschreiben / nimmermehr vermöchten. Wer etwas offentlich anfahet vnnd handelt / der můß einn ieden daruon richten vnnd meystern lassen. Wirt er eins bessern bericht / so nemm ers an vnd folge / Geschichts nit / sonder es seind vergebene eitele wort / daß er den rock schüttel / vnd laß es hinfallen / dann es ist vnmüglich daß es iederman werd gefallen.