Greiff zů / eh dir die händ gebunden werden. Dises worts braucht mann zu vilen / vnnd zu einem alleyn / als wann die an einer arbeit etwas zuheben /oder zutragen faul seind / so sagt mann: Greiffet zů /ehe euch die hände gebunden werden / dann hernacher wann sie gebunden seind / ist jnen das greiffen verbotten. Das zůgreiffen mag zweyerley weise verstanden werden. Erstlich / daß denen die zuuil greiffen / vnnd ander leuten das jr dieblich entfrembden / die hend auff den rucken gebunden werden / auff das sie nimmer zůgreiffen sollen. Zum andern / greiff zů / arbeyt /sei nit faul / sonst wirstu hangen müssen / vnnd dich binden lassen / daß es also vil sei: Er were dich mit der arbeyt vor dem galgen / Dann dieberei kompt gemeynlich daher / daß die diener vntrewlich arbeyten /oder gar nichts arbeyten / sonder sich mit faulen gůten tagen erneren wöllen.