Berlin p An den Privatdocenten Herrn Doctor von Henning hier. Das Ministerium hat Ihnen in Anerkennung Ihrer bis- herigen verdienstlichen Bemühungen bei der hie- sigen Universität Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Privatdocent der hiesigen philosophischen Fakultät eine fixirte jährliche Remuneration von Fünf- hundert Thalern Pr. Cour. bewilligt, und die Haupt- kasse der wissenschaftlichen Anstalten angewiesen, Ihnen diese Remuneration in vierteljährigen Raten gegen Quittung auszuzahlen. Von Ihren bisherigen Funktio- nen als Repetent des Pro- fessor Dr. Hegel will das Ministerium Sie von jetzt an entbinden, um Ihnen dadurch mehr Muße zu selbständigen Studien und zur Ausarbeitung der von Ihnen bei der hiesigen philosophischen Fakultät zu haltenden Vorlesungen zu verschaffen. Ihr Gesuch um Beförde- rung zu einer ausserordent- lichen Professors wird das Ministerium zu seiner Zeit berücksichtigen, muß sich aber bei den strengen Forderungen, welche dasselbe an einen öffentlichen Lehrer der Philosophie zu machen für nöthig erachtet, den desfall- sigen definitiven Beschluß bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten wo die von Ihnen angekündigte Schrift über die Propädeutik der specu- lativen Philosophie Nicht ermittelt. erschienen und das Ministerium dadurch in den Stand gesetzt seyn wird, die Richtung und den Gehalt Ihrer philo- sophischen Forschungen mehr zu beurtheilen. Berlin p nom. Minister