Berlin den 21ten Junius 1822 . An des wirklichen Geheimen Staats- Ministers und Ministers des Innern und der Policey Herrn von Schuckmann Excellenz hier. Des Herrn Fürsten Staats- kanzlers Durchlaucht haben mich unter dem 24ten Junius 1820 aufgefordert Vgl. Schreiben Hardenbergs an Altenstein vom 24. Juni 1820 (GStA I. HA Rep. 76, Vf Lit. H Nr. 10, Bl. 17r-v). , den vormaligen Regierungs Refe- rendarius Leopold von Henning bei dem öffent- lichen Unterrichte in der akademischen Laufbahn zu beschäftigen, und dem- nächst, wenn die Umstände es gestatteten und er seine wissenschaftliche Qualifi- kation hinreichend bewährt habe, fixirt anzustellen bei dieser Aufforderung bemerkten des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht zugleich, daß zwar im Jahre 1819 gegen den p von Hen- ning eine policeyliche Un- tersuchung wegen Theilnahme an dämagogischen Ver- bindungen verhängt gewesen Vgl. auch Z 1. August 1820 von Henning, Lebenslauf , Bl. 30r. , daß sich aber dadurch nur jugendliche Unvorsichtig- keiten und keinesweges strafwürdige staatsge- fährliche Tendenzen erge- ben, und daß die mündlichen und schriftlichen Erkundi- gungen, welche des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht von mehreren Seiten über das Betragen und die Verbindungen des p von Henning seit jener Untersuchung eingezogen, so vortheilhaft ausge- fallen wären , daß Hochdie- selben kein Bedenken dabei fanden, den p von Henning im öffentlichen Lehrfache zu beschäftigen, und demnächst fixirt anzu- stellen. Da der ausseror- dentliche Regierungsbe- vollmächtigte, Geheime Ober Regierungs Rath Schultz und der Professor Hegel dem p von Henning wegen seiner Repetitionen der von dem p Hegel gehaltenen Vorlesungen ein sehr günstiges Zeugniß ertheilt hatten, so trug ich unter dem 8ten Julius 1820 bei dem Herrn Fürsten Staatskanzler Durchlaucht darauf an Vgl. Schreiben Altensteins an Hardenberg vom 8. Juli 1820 (GStA I. HA Rep. 76, Vf Lit. H Nr. 10, Bl. 18r-19v). , zu genehmigen, daß der p von Henning noch bis zu Ostern 1822 sein Verhältniß als Repe- tent des Professors Hegel fortsetze, und ihm in die- ser Eigenschaft von Ostern 1820 ab eine jährliche Remuneration von 400 Thalern bewilligt werden. Diesen Antrag genehmigte des Herrn Fürsten Staats- kanzlers Durchlaucht unter dem 22ten Julius 1820 Vgl. Schreiben Hardenbergs an Altenstein vom 22. Juli 1820 . , und der p von Hen- ning hat seitdem bis jetzt fortwährend über sämmtliche Vorlesungen des Professors Hegel öffentliche Repetitionen angestellt, und die Oblie- genheiten, welche aus seinem bisherigen Verhältnisse als Repetent des p Hegel hervorgegangen gewissenhaft erfüllt, wie die desfallsigen von dem p Hegel halbjährlich erstat- teten Berichte Vgl. Hegels Berichte vom 2. April 1821 , vom 26. Oktober 1821 und vom 30. März 1822 . bezeugen. Indem ich mich beehre, Ew. Excellenz den letzten Be- richt des p Hegel vom 30ten März c. sowie auch eine Vorstellung des p von Henning vom 3ten April c. Vgl. Z 3. April 1822. Von Henning an Altenstein . , in den urschriftlichen worinn derselbe nun- mehr um eine fixirte Anstellung bittet, in den urschriftlichen Anlagen sub petito remissio- nis zu kommuniciren, ersuche ich Ew. Excellenz ganz ergebenst, Sich ge- fälligst äußern zu wollen, ob gegen die von dem ausserordentlichen Regierungs Bevollmächtigten, Geheimen Ober Regierungs Rath Schultz und von dem Professor Hegel bevorwortete Anstellung des p von Henning als ausserordentlicher Professor der Philosophie in poli- ceylicher Hinsicht ein Bedenken obwaltet. Berlin p N. S= Exc Altenstein