Eigentlich würde ich nur für Bewilligung aus ersparten Gehältern stimmen. Ob bei dem Müller die Ausnahme zu machen sein dürfte, stelle ich an- heim; dafür spricht noch, daß er von nun an auch wohl auf einigen Ertrag von der Praxis rechnen muß, durch welche so wie durch die Honorarien für ihn nothdürftig gesorgt sein möchte bis er mit Gehalt angestellt wer- den kann. s. m. Seydewitz