Berlin den 7 tn . März 1823. An die medicinische Fakultät der K. Universität zu Breslau Cito Das Ministerium giebt der medicini- schen Fakultät auf die durch den ausserordentlichen Regierungs Bevoll mächtgen H. GRR Neumann anher ein- gereichten Vorstellungen vom 14 tn . und 28 tn . Januar c. die Berufung des Dr. Purkinje an die dortige Universität betreffend, hiedurch zu erkennen, daß auf selbige keine Verfügung erfolgen kann. Sollte aber die medicinische Fakultät das Ministerium noch einmal mit einer ähnlichen grundlosen und un- angemessenen Vorstellung behel- ligen, so wird dasselbe nicht umhin können, statt der Schonung, die es bis dahin gegen die Fakultät ge- übt hat gegenwärtig noch beweiset , sehr empfindliche Maaß- regeln gegen sie die Facultät eintreten zu lassen. Berlin p