Breslau , den 30 tn . November 1823. Wegen der rückständigen Habilita- tion einiger hiesigen Professoren, ad Rescriptum No: 11,737. Euer Excellenz hoher Befehl in dem nebenbemerkten Rescript vom 16 July d. J. nach welchem die Gehaltszahlungen der designirten Professoren vom 1 ten . Januar k. J. sistirt werden sollen, falls sie nicht bis dahin den statutarischen Bestimmungen der Habilitation Genüge leisten, war von mir dem hiesigen akademi- schen Senat pflichtschuldigst mitgetheilt worden. Hierauf zeigt mir nun der akademi- sche Senat jetzt an, daß zwar die Pro- fessoren Gaupp und Klose jene Ver- pflichtung erfüllt haben, die übrigen betreffenden Professoren hingegen wä- re n theils durch Berufs-Geschäfte ver- hindert worden, dieser Obliegenheit nachzukommen, theils aber, würde den Professoren Schilling und Purkinje eine einjährige Frist bewilligt wer- den müßen, innerhalb welcher sie das zur Habilitation Erforderlich leisten könnten. Der akademische Senat hat sich daher veranlaßt gefunden, meine Ver- wendung bey Euer Excellenz nach- zusuchen: daß der festgesetzte Ter- min auf ein Jahr verlängert werde - Euer Excellenz erlaube ich mir je- doch ganz gehorsamst anheim zu stellen für den Professor Schilling , wel- cher am 23 n November 1822. hier vereidet worden, und wahrschein- lich eine erhebliche und mühsame dießfällige akademische Leistung beabsichtet, so wie für den Pro- fessor Purkinje , welcher erst am 15 ten März d. J. hier vereidet wor- den nach dem 2 tn . §. des II tn Abschnitts der Universitäts-Statuten, noch eine halbjährige Verlängerung des Habilitations -Termins vom 1 tn . Januar 1824 an, hingegen für die Pro- fessoren Regenbrecht, Witte, Henschel, Büsching, Stenzel und Hinrichs , welche mit ihrer Habilitations-Leistung schon länger im Rückstande sind, nur eine vierteljährige Verlänge- rung der Habilitations-Ter- mins vom 1 ten . Januar 1824 an hochgeneigtest bewilligen zu wollen. Der ausserordentliche Regierungs Bevoll- mächtigte der Universität Breslau Neumann An des König. wirklichen Geheimen Staats und dirigirenden Ministers der Geistlichen Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten Herrn Freyherrn von Altenstein Excellenz zu Berlin